Statement zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Shownotes

In diesem Jahr soll ein Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung in Kraft treten. Zentrale Änderung ist die geplante Einführung eines sogenannten Direktstudiums Psychotherapie. Während aktuell ein Abschluss in Psychologie zur postgradualen Ausbildung in Psychotherapie an einem staatlich anerkannten Ausbildungsinstitut berechtigt, soll das Studium künftig mit einer Approbation enden. In einer dreijährigen Weiterbildung sollen die Kandidat_innen dann ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in einem der wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren vertiefen. Die Approbation würde sie berechtigen, in einer Klinik oder an einem Institut angestellt zu werden und so von Anfang an Geld zu verdienen. Aktuell stellt insbesondere das erste praktische Jahr der Ausbildung die Kandidat_innen vor finanzielle Probleme, da die Kliniken in dieser Zeit nur sehr geringe Vergütungen zahlen.

Die IPU-Präsidentin sieht anhand der Reform des Psychotherapeutengesetzes jedoch keine finanzielle Besserstellung. Im Gegenteil befürchtet sie, dass eine Senkung des Lohnniveaus bevorstünde. Derzeit bekommen Ausbildungskandidat_innen ab dem zweiten Jahr in den Ausbildungsinstituten etwa 85 bis 90 Prozent der von den Krankenkassen gezahlten Stundenhonorare.

Weitere Kritik übt Quindeau an den Kürzungen der akademischen psychologischen Studieninhalte, die durch eine Gesetzesreform nötig wären. Es müssten in derselben Studienzeit von 10 Semestern berufspraktische Kenntnisse vermittelt werden, die nicht zusätzlich gelehrt werden können, da der Umfang der Lehrveranstaltungen begrenzt ist. Diesbezüglich bemängelt die IPU-Präsidentin zudem, dass in den Reformprozess die Universitäten zu wenig einbezogen wurden.

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